Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Aufgrund dessen, dass das Mitteilungsblatt ab 2024 (GR-Beschluss vom 05.09.2023) nur noch im zweiwöchigen Rhythmus erscheint, ist es notwendig, dahingehend auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates Hemhofen zu ändern.

 

In der derzeitigen Fassung der Geschäftsordnung, ist als öffentliches Bekanntmachungsorgan das Amtsblatt der Gemeinde festgesetzt. Zusätzlich zum Amtsblatt werden Hinweise bzw. Veröffentlichungen noch an den Gemeindetafeln und auf der Homepage veröffentlicht.

 

Diese Variante der Bekanntmachung hat bei einer wöchentlichen Erscheinungsweise des Mitteilungsblattes sehr gut funktioniert, da man beispielsweise die Tagesordnung für Sitzungen des Gemeinderates unproblematisch kurzfristig bekannt machen konnte. Bei einer zweiwöchigen Erscheinungsweise muss die Verwaltung nun teilweise drei Wochen vor den Sitzungen die Tagesordnung bekannt machen, damit die Bürger über diese informiert werden. Dies ist jetzt jedoch in der bekannten „ausführlichen“ Form nicht mehr durchzuführen, da sich die Tagesordnung bis zur Sitzung mit einem solch langen Vorlauf öfters noch ändert. Es wird jedoch zukünftig die Terminbekanntmachung der Sitzungen im örtlichen Mitteilungsblatt erfolgen. Die Geschäftsordnung wird dementsprechend angepasst.

 

Die Geschäftsordnung wird außerdem dahingehend zusätzlich geändert, dass Satzungen und Verordnungen in der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.


Beschlussvorschlag:

1.         Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.         Die Art der Bekanntmachung der Geschäftsordnung Hemhofen wird dahingehend geändert, dass Satzungen und Verordnungen in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an die Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Zusätzlich erfolgt auch die Bekanntmachung der Tagesordnung über die Gemeindetafeln mit dem Vorbehalt etwaiger Änderungen und Ergänzungen. Lediglich eine Terminbekanntmachung erfolgt im örtlichen Mitteilungsblatt. Sowohl die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen als auch die Bekanntmachung der Tagesordnung von öffentlichen Sitzungen erfolgen zusätzlich auf der gemeindlichen Homepage.

3.         Die Anlage 2 stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.