Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Mit den beiden Schreiben vom 25.09.2023 wurde die Gemeinde Hemhofen aufgefordert, die jährliche Bedarfsmeldung für die Aufstellung und Fortschreibung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Hemhofen, haben das Landratsamt durch Kopie zu unterrichten.

 

Diese Mitwirkungshandlungen seitens der Gemeinde sind notwendig, da die Gemeinde Hemhofen bei der Jahresplanung und Zuteilung von Mitteln der Städtebauförderung auch künftig berücksichtigt werden soll. Die Vorlage des Jahresantrages sowie ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss noch im Jahre 2023 sind daher unabdingbar (Rückmeldung bis 01.12.2023).

 

Bei der Programmaufstellung ist neben dem besonderen Erneuerungsbedarf einer Gemeinde und ihrer Leistungsfähigkeit, den Schwerpunkten der Städtebauförderung Rechnung zu tragen.

 

Da der Haushalt für das Jahr 2024 noch nicht beschlossen ist, steht die Bedarfsmeldung unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Haushaltes 2024 einschließlich der Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Gemeinderat stimmt im Nachhinein dem Jahresantrag 2024 (Bedarfsmeldung) zur Städtebauförderung, unter dem Vorbehalt des Beschlusses zur Bewilligung des Haushaltes 2024 einschließlich der Finanzplanungsjahre der Gemeinde Hemhofen, zu.

3.       Die Bedarfsmeldung 2024 ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.