Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bei der Gemeindeverwaltung ergingen vorab keine Ergänzungen zur Tagesordnung ein. Zudem wurden zu Beginn der Bürgerversammlung keine weiteren Ergänzungen vorgetragen.


Der Gemeindeverwaltung ergingen vorab keine Ergänzungen der Tagesordnung (Anträge) zu. Zudem ergaben sich auch zu Beginn der Bürgerversammlung keine weiteren Ergänzungen.