Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren (nur „bestehende“ Akteure) wird die Vergabe der Stellplätze für die Kirchweih 2024 durch die Verwaltung vorgenommen und anschließend der Plan zur Aufstellung der einzelnen Fahrgeschäfte und Buden erstellt. Die Platzvergabe erfolgt wie bisher. Erst wenn „bestehende“ Akteure absagen, werden übrige Plätze an „neue“ Akteure vergeben. Die Kirchweih findet im Jahr 2024 auf dem Standort Haag Wiese statt (neben dem Gasthaus Zum Goldenen Schwan).

 

Darüber hinaus sollte für den geplanten Zeltbetrieb während der Kirchweih wieder eine Verkürzung der Sperrzeit vorgenommen werden. Zu begründen ist die Notwendigkeit der Sperrzeitverkürzung für den Zeltbetrieb durch die traditionell stattfindende Kirchweih.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist für die vorhandenen Gaststättenbetriebe keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. Lärmschutzvorschriften) beim Betrieb der Gaststätten zu beachten. Der Bieranstich findet im Übrigen in diesem Jahr im Festzelt Goldener Schwan statt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Sperrzeiten wie folgt festzulegen:

 

Freitag                                                                  02:00 Uhr

Samstag                                                               02:00 Uhr

Sonntag, Montag                                             23:00 Uhr

 

Des Weiteren hat die Gemeinde Hemhofen verschiedene Anträge der Betreiber bzgl. einer Programmerweiterung im Zuge der Kirchweih Hemhofen erhalten. Diese würden die Tage Dienstag, den 30.04.2024 (ca. 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr) als auch Mittwoch, den 01.05.2024 (ca. 10:00 Uhr bis 0:00 Uhr) umfassen. Aufgrund der o. a. Sperrzeiten würde die Verwaltung eine analoge Behandlung vorschlagen.

 

Dienstag (30.04.2024)                     02:00 Uhr

Mittwoch (01.05.2024)                   23:00 Uhr


Beschlussvorschlag:

1.       Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die vorgeschlagene Liste der Schausteller findet Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den Schaustellern abzuschließen.

3.       Die Aufstellung der Fahrgeschäfte und Buden entsprechend des beiliegenden Lageplans findet Zustimmung.

4.       Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.

5.       Während der Kirchweih 2024 werden die Sperrzeiten für den Zeltbetrieb wie folgt festgelegt:

Dienstag                                                      02:00 Uhr

Mittwoch                                                    23:00 Uhr

Freitag                                                          02:00 Uhr

Samstag                                                       02:00 Uhr

Sonntag, Montag                                     23:00 Uhr

6.       Die Lärmschutzvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie sind beim Betrieb der Gaststätten und beim Zeltbetrieb zu beachten.