Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelsdorf hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 beschlossen, dass die bisher im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB erfolgte Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“, auf das Regelverfahren nach den §§ 3 ff. BauGB umgestellt wird.

In derselben Sitzung wurde die Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ mit Begründung und Umweltbericht der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, jeweils in der Fassung vom 25.10.2023 gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), erneut öffentlich auszulegen.

 

Die erneute Auslegung ist aufgrund folgender Planänderungen notwendig geworden:

                Erstellung eines Umweltberichts

                Durchführung eines Eingriffsausgleichs nach § 1a Abs. 3 BauGB

                Aufnahme von Ökoausgleichsflächen in die Entwurfsplanung

 

Die Gemeinde Hemhofen wird gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut am Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eine Beteiligung seitens der Gemeinde Hemhofen erfolgte bereits in den Sitzungen am 02.03.2021, am 06.09.2022 und am 06.06.2023.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben.