Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Bereits am 15.11.2023 wurde im Rahmen des Ausschusses Zweckvereinbarung Abwasser Hemhofen und Röttenbach der aktuelle Sachstand im Abwassersanierungsbereich dargestellt und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss gefasst, welcher nun von den beiden Gemeinderatsgremien zu behandeln ist. Der Gemeinderat der Gemeinde Röttenbach hat bereits in seiner Sitzung vom 29.11.2023 den entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Sachstandsbericht der Gemeindeverwaltung Röttenbach:

Nachdem mittlerweile alle Kanaluntersuchungen bzw. Befahrungen durchgeführt wurden, steht als nächster Punkt in den Jahren 2024 und 2025 nun die Sanierung des gemeinsam betriebenen Hauptsammlers an, welche u. a. auch als eine Art Durchleitung des Abwassers der gesamten Gemeinde Hemhofen gilt.

 

Der Hauptsammler wird aus diesem Grund nach Abschnitt III der Zweckvereinbarung auch gesondert behandelt. Die nun bei Untersuchung des Kanalnetzes festgestellten Schadstellen des Hauptsammlers, sind gemäß § 8 der Zweckvereinbarung von der Gemeinde Hemhofen mit einem Anteil von 23 Prozent zu tragen.

 

Der Werkleiter stellte anhand eines Übersichtsplanes bzw. einer Präsentation einerseits den groben Verlauf des Bauwerks dar und andererseits informiert er die Mitglieder des Abwasserausschusses über die lt. begleitendem Ing.büro GBI geplanten Kosten für die Sanierung des Hauptsammlers in Höhe von ca. 1.725.000 € brutto.

 

Der Anteil der Gemeinde Hemhofen liegt somit bei ca. 397.000 € brutto.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Zeitraum für die Bauausführung sind die kommenden beiden Jahre 2024 und 2025 geplant.

 

Für die Gemeinde Hemhofen bedeutet dies, eine um ein Jahr zeitverzögerte Verrechnung, so dass die jeweiligen Mittel 2025 und 2026 einzuplanen sind.


Beschlussvorschlag:

1.       Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Gemeinderat stimmt der Sanierung des Hauptsammlers sowie der gemeinsam genutzten Anteile mit den geplanten Baukosten zu.

3.       Die jeweiligen Haushaltsmittel sind lt. Mitteilung der Gemeinde Röttenbach in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 einzuplanen.