Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen beabsichtigt den Neubau eines Rathauses auf dem Grundstück Nähe Blumenstraße, Tfl. Fl. Nr. 302/0, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Vorhaben soll neben dem Kindergarten auf der freien Grünfläche errichtet werden. Das Grundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 Mitte Nord. Für dieses Grundstück wurde im Bebauungsplan eine Vorbehaltsfläche der Gemeinde festgesetzt. Somit ist dieses Grundstück für einen derartigen Gemeindebau geeignet.

 

Weitere Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung enthält der Bebauungsplan nicht für das Grundstück. Das Rathaus muss sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Das Rathaus wird mit einem Flachdach und zwei Vollgeschossen (Erdgeschoss + Obergeschoss) errichtet. Hinsichtlich der Dachform gibt es keine explizite Festsetzung, weswegen ein Flachdach hier zulässig ist, da die Art der Dachform nicht im Prüfungsumfang der Planungsrechtlichen Zulässigkeit des § 34 BauGB enthalten ist.

Mit seinen zwei Vollgeschossen fügt sich das Rathaus allenfalls in die Umgebungsbebauung ein. Hier gibt es im Umfeld ebenfalls bereits Vorhaben mit der gleichen Geschossigkeit, wie beispielsweise die Grundschule. Mit einer Attikahöhe von 8,50 m ordnet sich der Bau in diesem Bereich ein.

 

Es bleiben also weiterhin gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt und das Ortsbild wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Es wäre lediglich eine Befreiung der textlichen Festsetzung 5.2 zu erteilen. Hier wird festgesetzt, dass Wände zu verputzen sind. Diese Festsetzung wird nicht eingehalten. Es ist anzumerken, dass jedoch bereits die Grundschule ebenfalls diese Festsetzung nicht einhält.

 

Das Vorhaben ist somit planungsrechtlich in diesem Bereich zulässig.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung und dem Vorhaben wird erteilt.