Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 27.02.2024 mit dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf und Stellenplan befasst. Einige Änderungen wurden nach der Finanzausschusssitzung noch in den Haushaltsplan 2024 eingearbeitet. Der nun vom Gemeinderat zu beschließende Plan wurde samt seinen Anlagen in das Ratsinformationssystem gestellt. Auf eine Ausfertigung in Papierform für jedes Gemeinderatsmitglied wird verzichtet.

 

Der Haushaltsplan 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.571.926 Euro (+ 5,10 %) und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.742.800 Euro (+ 8,21 %) ab. Somit ergibt sich ein Gesamtvolumen von 24.314.726 Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Mehrung in Höhe von 1.392.283 Euro (+ 6,07 %). Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2024 beträgt 666.025 Euro. Die Gemeinde Hemhofen benötigt für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.389.675 Euro. Zudem besteht aus dem Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung von 856.166 Euro, die als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2024 übertragen wurde.

 

Für die Investitionen im Bereich der Stromversorgung (600.000 €) müssen dementsprechend im Verhältnis rd. 107 T. € in Form eines Kredites aufgenommen werden (7,75 %).


Beschlussvorschlag:

1.       Auf einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses wird der Haushaltsplan 2024 samt seinen Anlagen mit der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Haushaltssatzung beschlossen.

 

       Beschluss:           Ja 15      Nein 0

 

2.       Der Stellenplan für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

       Beschluss:            Ja 15      Nein 0

 

3.       Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

       Beschluss:           Ja 15      Nein 0

 

4.       Das fortgeschriebene Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.