Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Adelsdorf I“ stammt aus den 1960er Jahren (Satzung 10.12.1963). Die damaligen planerischen Festsetzungen sind auf dem alten Planblatt nur schwer zu erkennen.

 

Im zentralen Bereich des Planblatts (Abb. 1) befindet sich das Firmengelände der ehemaligen Konservenfabrik Hörrlein. Der Betrieb wurde bereits seit einigen Jahren aufgegeben. Zwischennutzungen sind in den letzten Jahren eingezogen. Eine intensive Nutzung der Gebäude und des Firmengeländes besteht nicht mehr.

 

Der Eigentümer ist daher auf die Gemeinde Adelsdorf zugekommen das Gelände einer Wohnnutzung zuzuführen.

 

Dies entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuchs für „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung“ und „der Innenetwicklung“1 (BauGB § 1 Abs. 5) sowie der Landesplanung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (LEP 3.2)


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Seitens der Gemeinde Hemhofen werden keine Einwände gegen die Änderung erhoben.