Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fritz-Friedrich-Straße 9a, Fl. Nr. 270, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 3 Mitte-Nord. Im Bebauungsplan wurde für das Gebiet die Festsetzung getroffen, dass die Dächer mit Sattel- oder Walmdach gestaltet werden sollen. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Flachdachgebäudes. Somit wäre eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachform notwendig.

 

Anzumerken ist, dass es in diesem Planungsbereich noch keine Flachdächer gibt. Bekannt sind nur andere Dachformen, jedoch kein Flachdach.  


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung wird erteilt.