Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Lärchenstraße 16, Fl. Nr. 494/55, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 Leithe und Südost. Im letzten Jahr wurde für das Grundstück ein Vorbescheid erteilt, welcher die Errichtung von drei Reihenhäusern als grundsätzlich genehmigungsfähig darstellt. Im Zuge dessen wurde auch mehrere Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

 Im Gegensatz zur Planung im Vorbescheid, ist nun die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit einer Geschossigkeit von II+D angedacht. Das Dachgeschoss ist lediglich ein Dachboden und nicht ausgebaut und somit kein Vollgeschoss. In der gleichen Straße sowie des Öfteren im Plangebiet sind Vorhaben mit einer Geschossigkeit von II+D genehmigt worden.

 

Genauso wie beim Vorhaben im Vorbescheid, sind Bestandteile des Hauptgebäudes sowie Teile der Carports außerhalb der Baugrenze. Hiervon wurde ebenfalls abgewichen, da es ich um keine großen Überschreitungen handeln. Eine GRZ bzw. GFZ Überschreitung gibt es nicht.

 

Die Dachneigung beträgt anstatt 25° nur 22°. Die Unterschreitung ist als geringfügig zu betrachten.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.