Sitzung: 11.04.2024 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Bereits am 08.02.2022 wurde der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen darüber informiert, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt in den letzten Jahren ein flächendeckendes und handlungsorientiertes Radverkehrskonzept mit dem Ziel erstellen lassen, mehr Menschen zum Umstieg auf das Fahrrad zu motivieren und insgesamt mehr Lebensqualität für den Landkreis zu schaffen.
Die neue Radwegweisung soll nun in diesem Jahr durch einen externen
Dienstleister montiert werden. Die Kosten für die Erstbeschaffung und
Durchführung der Montage übernimmt der Landkreis Erlangen-Höchstadt komplett.
Da die Beschilderung nicht nur auf Straßen des Landkreises erfolgt, ist es
notwendig, hierfür mit allen Straßenbaulastträgern eine Vereinbarung
abzuschließen.
Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Aufstellung und zum Unterhalt
der Wegweisung. Der Landkreis würde demnach die Kosten für die Anschaffung und
Anbringung der Beschilderung des gesamten Alltagsradwegenetzes im Gebiet des
Landkreises Erlangen-Höchstadt übernehmen. Die Gemeinde unterstützt und duldet
die Aufstellung und Beibehaltung der Beschilderung auf ihrem Gemeindegebiet und
wäre demnach für den weiteren Unterhalt, regelmäßige Kontrollen, die Änderung,
Erneuerung, Ersatzbeschaffung oder die spätere Beseitigung der Beschilderung
zuständig.
Der Zeitplan zur Umsetzung ist derzeit abhängig vom Zeitpunkt der
Förderzusage durch den Bund. Anschließend erfolgt – nach Unterzeichnung der
Vereinbarungen durch alle Städte, Märkte und Gemeinden – die Ausschreibung für
die Lieferung und Montage der Schilder, welche dann für September / Oktober
2024 geplant ist.
Die Vereinbarung mit dem LRA Erlangen-Höchstadt und die Pläne der Schilderstandorte sind der Beschlussvorlage angefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Vereinbarung und dem Beschilderungsplan zu.
3. 1. Bgm. Nagel oder dessen Vertreter werden beauftragt, diese Vereinbarung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2034 mit dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt abzuschließen.