Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Sachverhalt:

Auf dem Parkplatz der Grundschule/Kindergarten parken täglich Dauerparker. Durch die Dauerparker werden Parkplätze in Anspruch genommen, welche eigentlich für Besucher der Grundschule/Kindergarten bzw. der Turnhallen vorgesehen sind.

 

Um dem entgegenzuwirken hat sich die Verwaltung mit der Polizei Höchstadt und der Verkehrsüberwachung diesbezüglich in Verbindung gesetzt, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.

 

Eine Lösung, welche sowohl die Verkehrsüberwachung als auch die Polizei vorgeschlagen hat, ist die Anordnung einer befristeten Parkzeit. Hierdurch können alle Besucher für eine befristete Zeit parken, um die Turnhallen/Grundschule/Kindergarten zu nutzen. Die Verwaltung würde vorschlagen, an den Tagen von Montag bis Freitag, die Parkdauer auf 4 Stunden festzusetzen.

 

Für die Lehrer oder Mitarbeiter des Kindergartens werden dann Ausnahmegenehmigung von der befristeten Zeit ausgestellt werden, da Sie durch Ihre Arbeitszeit die festgesetzte Zeit des Öfteren nicht einhalten können.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen und die Parkdauer von Montag bis Freitag für Besucher auf 4 Stunden zu begrenzen.

3.    Es werden Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeiter der Schule/Kindergarten/Rathaus ausgestellt, welche während der Arbeitszeit hiervon befreit werden.