Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Sachverhalt:

Wie dem Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen bekannt ist, soll federführend durch die beiden Gemeinden Röttenbach und Hemhofen die Staatsstraße 2259 ausgebaut werden. Hierzu fanden bereits zahlreiche Besprechungen (auch mit Teilen des Gemeinderates) mit den Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes Nürnberg statt. Angedacht ist, dass in einem ersten Schritt die Planungsphasen 1 bis 3 getrennt nach jeweiligem Hoheitsgebiet vergeben werden sollen, wobei eine hälftige Kostenteilung (Freistaat Bayern/Gde. Hemhofen) erfolgen soll. Zur Auftragsgestaltung und weiteren Vorgehensweise wird es noch weitere Besprechungen geben müssen.

 

Fakt ist auch, dass sich die Gemeinde Hemhofen Gedanken machen muss, wie die Ausgestaltung der Hauptstraße erfolgen soll (bsp. Querungshilfen, Gehwege, Bushaltestellen, Kreisverkehr etc.).

 

Als ersten Schritt muss zunächst die Infrastruktur auf ganzer Ausbaulänge eruiert werden. Dies betrifft sowohl den WZV für Wasser, als auch die Gemeinde für den Bereich des Abwasserkanales. Hierzu sollte aus Sicht der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Sichtung des Hauptkanals, als auch für die Hausanschlussleitungen durchgeführt werden. Danach müssen die nächste Schritte und vor allen Dingen ein Zeitplan folgen.


Beschlussvorschlag:

1.         Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.         Grundsätzlich stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen einem Ausbau der St 2259 (Hauptstraße) zu. In welchem Umfang auch immer werden die weiteren Planungsphasen zeigen. Der Gemeinderat ist entsprechend zu informieren.

3.         Die Verwaltung wird zunächst beauftragt die Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) in der Hauptstraße zu untersuchen.

4.         1. Bgm Nagel oder dessen Vertreter werden in diesem Zusammenhang beauftragt, die Vergabe an den mindestnehmenden optischen Kanal-TV-Befahrer nach beschränkter Ausschreibung durchzuführen. Zudem ist auch ein entsprechender Planungsauftrag für die Sichtung der Bestandsunterlagen an das IB Miller nach HOAI zu vergeben.