Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung dreier Gauben auf dem bestehenden Gebäude des Grundstücks, Hauptstraße 14, Fl. Nr. 136, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 3 Mitte Nord. Die Errichtung der Gauben ist ein genehmigungspflichtiges Vorhaben.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung der Gauben.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt.