Sitzung: 03.09.2024 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von zwei Überdachungen auf dem Grundstück Hauptstraße 6, Fl. Nr. 142/2, Gemarkung Hemhofen. Hierzu wurde nun ein Antrag auf Vorbescheid gestellt.
In diesem Zuge wurden folgende Fragen seitens des Bauherrn gestellt:
1. Ist es möglich die beiden Überdachungen in der Form zu erstellen
Seitens des Entwurfsverfassers wurde dargelegt, dass bereits eine GRZ I von 0,61 und eine GRZ II von 1,00 vorhanden ist. Durch die Errichtung der Überdachungen würde sich diese noch einmal erhöhen, obwohl diese jetzt schon überschritten ist.
2. Wird auf der engen Bebauung eine Befreiung von den Abstandsflächen genehmigt?
Über Abweichungen hinsichtlich der Abstandsflächen entscheidet grundsätzlich das Landratsamt. Aufgrund der Grenzbebauung entlang der Nachbargrundstücke Hauptstraße 6c wird die maximal zulässige Bebauung überschritten. Außerdem weist die Überdachung eine Höhe von 3,12 m auf und ist somit abstandsflächenpflichtig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Einer weiteren Überschreitung der GRZ wird nicht zugestimmt.
3. Bezüglich der Abstandsflächenproblematik geht der Hinweis im Sachverhalt an das Landratsamt weiter.