Sitzung: 03.09.2024 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück, Schwalbenstraße 8, Fl. Nr. 326/7 u. 339/4, Gemarkung Hemhofen.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Z4 – Zeckerner Berg 4.
Der Carport soll in einem Bereich errichtet werden, wo eigentlich keine baulichen Anlagen vorgesehen sind. Im Bebauungsplan sind die überbaubaren Grundstücksflächen mit Baugrenzen und zudem mit Baulinien festgesetzt. Ist eine derartige Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.
Teilweise haben Gebäude diese in geringfügigen Maß schon überschritten. Der Carport wird jedoch komplett außerhalb dieser Baulinie errichtet.
Ein Hinweis bezüglich der Abstandsflächen (Grenzbebauung) geht weiter an das Landratsamt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Befreiung auf Überschreitung der Baulinie wird zugestimmt.