Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.11.2009 den Amtsverlust der bisherigen Gemeinderätin Rosemarie Schmitt festgestellt hat, wurde der erste Nachrücker der SPD-Liste, Herr Gerd Brandmähl-Estor, mit Schreiben vom 04.11.2009 angeschrieben und um Abgabe der Annahmeerklärung gebeten. Mit Schreiben vom 11.11.2009 teilte Herr Brandmähl-Estor jedoch mit, dass er als Projektleiter der Siemens AG regelmäßig Entwicklungsteams im Ausland betreuen muss und sich daher diese beruflichen Termine mit der Gemeinderatstätigkeit nicht vereinbaren lassen.

Mit Schreiben vom 12.11.2009 wurde daraufhin der zweite Nachrücker, Herr Heinz Sapper, angeschrieben und um Abgabe der Annahmeerklärung gebeten. Dieser teilte mit Schreiben vom 15.11.2009 mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen das Amt des Gemeinderates nicht annehmen kann.

Daher wurde mit Schreiben vom 16.11.2009 die dritte Nachrückerin, Frau Jutta Emrich, angeschrieben und um Abgabe der Annahmeerklärung gebeten. Mit Erklärung vom 17.11.2009 nahm diese das Amt an und erklärte sich zur Ableistung des Eides bzw. des Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 5 GO bereit.

In beiden Ablehnungsfällen liegt somit die Voraussetzung des Art. 19 Abs. 1 GO (Ablehnung des Ehrenamtes aus wichtigem Grund) vor.


Beschlussvorschlag:

1.      Die Ablehnung des Nachrückers Gerd Brandmähl-Estor wird gem. Art. 19 Abs.1 GO gebilligt.

2.      Die Ablehnung des Nachrückers Heinz Sapper wird gem. Art. 19 Abs.1 GO gebilligt.

3.      Die Annahmeerklärung der Nachrückerin Jutta Emrich vom 17.11.2009 wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass diese mit Ableistung des vorgeschriebenen Eides oder Gelöbnisses Kraft Gesetzes das Amt der Gemeindrätin wahrnimmt.