Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beabsichtigt folgende Änderung an den vorhandenen Gegebenheiten vorzunehmen:

v      Austausch der alten Shopeinrichtung gegen ein neues modernes Einrichtungssystem in mudularer Bauweise (Stahlkonstruktion), einschl. einer Veränderung der Kassenzone,

v      Vergrößerung der Bistrofläche zu Lasten der bisherigen Shopverkaufsfläche,

v      Ausbau im Dachgeschoss befindlicher und derzeit nicht genutzter Räumlichkeiten in ein Büro für den Betreiber mit Sozialraum und eigenständigem WC für das Personal,

v      Austausch einer bestehenden Werbeanlage gegen ein Werbeelement an gleicher Stelle im neuen OMV Design (TOTEM – OMV-Logo mit Preisauszeichnung).

 

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 abweicht:

 

v      Die Werbeanlage (TOTEM) ist außerhalb der Baugrenzen situiert.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zudem von der Einhaltung der erforderlichen Sichtdreiecke im Bereich der Staatsstraße für die Errichtung der Werbeanlage (Totem) abhängig gemacht.