Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Problematik stellt sich so dar, dass in den Wintermonaten (November bis Februar) aufgrund der früh eintretenden Dunkelheit bzw. bei schlechtem Wetter die Schließung der Erdgräber durch den gemeindlichen Bauhof nur sehr schwer durchzuführen ist. Die Kirche (kath.) beginnt meist erst um 14.00 Uhr und somit kann mit der Beisetzung frühestens ab 14.45 Uhr begonnen werden. Erst wenn die Feierlichkeiten am Grab beendet sind, kann der Bauhof mit den Abschlussarbeiten beginnen. Um hier einen reibungslosen und der Situation angemessenen Ablauf zu gewährleisten, ist für den vorgenannten Zeitraum eine Regelung festzusetzen.

Nachdem die überwiegende Zahl von Gemeinderäten ihre Bedenken gegen eine solche einschränkende Regelung äußerten wurde über Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wobei insbesonders die Vergabe der Bestattungsarbeiten an eine geeignete Fremdfirma diskutiert wurde.


Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, alternative Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Vergabe der Bestattungsarbeiten an Fremdfirmen zu untersuchen.