Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

§ 33 der Geschäftsordnung in der derzeit geltenden Fassung regelt, dass Satzungen und Verordnungen durch Niederlegung in der Verwaltung öffentlich bekanntgemacht werden. Auf diese Niederlegung ist durch Anschlag an den Gemeindetafeln hinzuweisen. Diese Regelung hat zur Folge, dass Bürger, welche Einsicht in die jeweilige Satzung oder Verordnung nehmen wollten, sich in die Verwaltung bemühen mussten.

Nachdem eine solche Regelung nicht mehr zeitgemäß und von der Handhabung her umständlich und wenig bürgerfreundlich ist und darüber hinaus die Gemeinde Hemhofen ohnehin ein Amtsblatt unterhält, wird vorgeschlagen, eine Anpassung dieser Regelung vorzunehmen. Danach soll künftig das Amtsblatt als gemeindliches Bekanntmachungsorgan bestimmt werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

2.      Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.