Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat in mehreren Sitzungen, letztmals am 03.04.2012 beschlossen, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) für das ehemalige Betriebsgelände Wiegel & Lang aufzustellen. Ein Grünordnungsplan wurde in das Verfahren integriert.

In der Zeit vom 09.07.1209.08.2012 hat zwischenzeitlich auch ein Auslegungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

Herr Valier wird den Gemeinderat über die dabei eingegangenen Anregungen und Bedenken unterrichten, sowie entsprechende Beschlussvorschläge unterbreiten. Hierzu wird auf die beiliegende Liste der einzelnen Stellungnahmen verwiesen.


Beschlussvorschlag:

1.        Der Sachstandsbericht der Verwaltung und des Büros Wittmann, Valier und Partner, Bamberg wird zur Kenntnis genommen.

2.        Zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung Beschluss gefasst.

3.        Nachdem in Abstimmung mit dem Frischwasserzweckverband geklärt werden konnte, dass das derzeit eingetragene Leitungsrecht für die Wasserversorgung aufgrund geänderter Leitungsführung nicht mehr erforderlich ist, wird dieses Leitungsrecht ersatzlos gestrichen.

4.        Der vom Investor vorgeschlagenen geringfügig geänderten Fußwegeführung zwischen dem Vollsortimenter und den Fachmärkten wird zugestimmt.

5.        Hinsichtlich der notwendigen Belastung zweier Grundstücke nördlich der Stichstraße B wegen der notwendigen Lärmschutzeinrichtung gegenüber den Grundstücken Fl. Nr. 235/75 und 235/95 wird ein entsprechender Hinweis in die Begründung aufgenommen. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, bei der Veräußerung dieser Grundstücke auf eine entsprechende dingliche Sicherung zu achten.

6.        Das Planungsbüro wird beauftragt, die heute beschlossenen Änderungen in den Plan einzuarbeiten und diesen geänderten Plan zur Billigung vorzulegen.