Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen hat bereits im Jahre 2007 umfangreiche optische Kanal-TV-Untersuchungen durchgeführt. Hierbei wurden die Entwässerungskanäle im Bereich Zeckern und Teilbereiche Hemhofens nördlich der Schule untersucht.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 06.12.2011 wurden in diesem Jahr die restlichen Entwässerungskanäle (rd. 7.800 m Entwässerungssammelkanäle ohne Hausanschlussleitungen) einer umfangreichen Inspektion unterzogen und durch das Ing.-Büro Miller gesichtet und bewertet.

Herr Endres vom Ing.-Büro Miller unterrichtete das Gremium daraufhin über die neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes aus dem Jahr 2009, welches die Betreiber von Entwässerungsanlagen, wozu auch Grundstücksentwässerungsanlagen gehören, zur regelmäßigen Überwachung des Zustandes ihrer Anlage verpflichtet. Er erläuterte im Anschluss anhand von konkreten Beispielen aus Hemhofen den Ablauf der optischen Kanalverfilmung und die nachfolgende Zustandsbewertung. Die dabei festgestellten Schäden werden insgesamt 5 Zustandsklassen zugeordnet, wobei besonders die Zustandsklassen 0 (Sofortmaßnahmen), die Zustandsklasse 1 (kurzfristiger Handlungsbedarf), Zustandsklasse 2 (mittelfristiger Handlungsbedarf) und Zustandsklasse 3 (langfristiger Handlungsbedarf) von Interesse sind. Feste Vorgaben in welchen Zeiträumen die Schäden der einzelnen Zustandsklassen beseitigt werden müssen gibt es dabei jedoch nicht. Herr Endres bezifferte abschließend den gesamten Sanierungsbedarf (Abwasserkanäle, Schächte und Abwasserleitungen) der Schäden der Zustandsklassen 0 – 2 mit rd. 3,3 Mio. Euro. Dieser Betrag teilt sich mit 800.000 € auf die Zustandsklasse 0, 1.060.000 € auf die Zustandsklasse 1 und 1.440.000 € auf die Zustandsklasse 2 auf. Herr Endres teilte abschließend mit, dass andere vom Ing. Büro Miller betreute Kommunen versuchen in einem zeitlich überschaubaren Rahmen und im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten (z.B. 10-Jahresprogramm mit jährlichen Investitionskosten von 300.000 €) die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die auch dem Werterhalt des bestehenden Kanalnetzes dienen, durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

1.        Der Sachstandsbericht des Ing.-Büro Miller und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.        Die im Rahmen der durchgeführten Zustandsbewertung des Entwässerungsnetzes festgestellten Schäden der Zustandsklassen 0 – 2 sollen innerhalb der nächsten 10 Jahre beseitigt werden. Hierzu soll ab dem Haushaltsjahr 2013, abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation, ein jährlicher Betrag von 300.000 € in die Haushaltsplanung eingestellt werden.