Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 09.07.2012, welches am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, wurde die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt bilden rechtlich gesehen die Grundschule und die Mittelschule eigenständige Schularten. Aus der Entstehung der neuen Schulart „Grundschule“, die die Voraussetzungen für die weitere schulische Bildung an den jeweils weiterführenden Schulen schafft, ergeben sich Auswirkungen auf die amtliche Bezeichnung der noch als „Volksschulen“ bezeichneten Schulen. Die rechtssystematisch klare Trennung der künftig eigenständigen Schularten Grundschule und Mittelschule soll daher auch in den amtlichen Schulbezeichnungen zum Ausdruck kommen, zumal Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG vorschreibt, dass sich aus der amtlichen Bezeichnung einer Schule die Schulart und der Schulort ergeben müssen.

Aufgrund dieser Vorgaben ist von den Staatl. Schulbehörden vorgesehen die „Volksschule Hemhofen“ in „Grundschule Hemhofen“ umzubenennen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der vorgesehenen Umbenennung der Volksschule Hemhofen in „Grundschule Hemhofen“ wird zugestimmt.