Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Nachdem in der letzten Sitzung die Beschlussfassung zu den in der ersten Auslegungsrunde eingegangenen Bedenken und Anregungen erfolgt ist, wurden vom Planungsbüro die sich daraus ergebenden Planänderungen bzw. Ergänzungen in den Bebauungsplan bzw. die zugehörigen Unterlagen eingearbeitet. Diese geänderten Planunterlagen sind daher zu billigen und der entsprechende verfahrensrechtliche Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zu fassen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes (incl. Begründung, und Schallschutztechnischer Untersuchung) in der Fassung vom 04.12.2012 und billigt diesen.

3.      Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und parallel dazu das Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorbringen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung zulässig ist. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, oder hätten geltend gemacht werden können.