Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Kellerstraße 26.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 5 abweicht:

 

·         Anstatt 2 Vollgeschosse mit Erd- und Dachgeschoss nunmehr 2 Vollgeschosse im Erd- und Obergeschoss.

·         Anstatt Satteldach mit 35 ° - 40 ° nunmehr Walmdach mit 18 °.

·         Garage: Flachdach mit 0 ° anstatt Satteldach mit 35 ° - 40 °.

 


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.