Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports mit 25 qm auf der Ostgrenze des Grundstücks Sudetenstraße 3.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

·         Situierung vollkommen außerhalb der Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt, wobei die beiden vorderen Pfosten an der Gehwegseite mindestens 1 m von der Gehwegkante entfernt sein müssen.