Sitzung: 27.11.2012 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports mit 25 qm
auf der Ostgrenze des Grundstücks Sudetenstraße 3.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:
·
Situierung
vollkommen außerhalb der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt, wobei die beiden vorderen Pfosten an der Gehwegseite mindestens 1 m von der Gehwegkante entfernt sein müssen.