Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, aus dem Insolvenzverfahren
Metzner (MS-Wohnbau) die Grundstücke Fl. Nr. 223, 223/1 und eine Teilfläche aus
223/45 zu erwerben und das Grundstücksgeschäft nunmehr vor der Abwicklung
steht, ist es erforderlich auch die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Zeckern-Ost“ zu veranlassen. Um das formelle Änderungsverfahren
einleiten zu können, ist es zunächst notwendig einen sog. Aufstellungsbeschluss
zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 11 „Zeckern-Ost“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Es liegen die Grundstücke Fl. Nr. 223, 223/1 und 223/45 der Gemarkung Zeckern im zu ändernden Geltungsbereich Mit der Planaufstellung wird das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner in Bamberg beauftragt.
3. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.