Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, aus dem Insolvenzverfahren Metzner (MS-Wohnbau) die Grundstücke Fl. Nr. 223, 223/1 und eine Teilfläche aus 223/45 zu erwerben und das Grundstücksgeschäft nunmehr vor der Abwicklung steht, ist es erforderlich auch die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Zeckern-Ost“ zu veranlassen. Um das formelle Änderungsverfahren einleiten zu können, ist es zunächst notwendig einen sog. Aufstellungsbeschluss zu fassen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Bebauungsplan Nr. 11 „Zeckern-Ost“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Es liegen die Grundstücke Fl. Nr. 223, 223/1 und 223/45 der Gemarkung Zeckern im zu ändernden Geltungsbereich  Mit der Planaufstellung wird das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner in Bamberg beauftragt.

3.      Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.