Sachverhalt:
Für die im nächsten Jahr geplante Maßnahme „Teilumbau Dachgeschoss und
energetische Sanierung Kindertagesstätte“ wurde von der Verwaltung im August
der Zuwendungsantrag eingereicht. Ausgehend von geschätzten Kosten von rd.
429.000 € wurde dabei auf der Grundlage der Vorbesprechungen bei der Regierung
von Mittelfranken eine Zuwendung von rd. 193.000 € beantragt.
Mit Schreiben vom 20.11.2012 teilt die Regierung von Mittelfranken
nunmehr mit, dass nach den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien eine
Generalsanierung nur dann vorliegt, wenn die Sanierungskosten mindestens 25
v.H. der vergleichbaren Neubaukosten erreichen. Bei angenommenen Neubaukosten
in Höhe von rd. 3.481.000 € (974 m² x 3.574 €) ergibt sich demnach ein zu
berücksichtigender Schwellenwert von 870.269 €. Nachdem die geplanten
Sanierungskosten diesen Schwellenwert nicht erreichen ist eine Förderung dieser
Maßnahme nicht möglich.
Nachdem der Bestand vom Planer aufgenommen und die Ausführungsplanung
erstellt wurde, war vorgesehen die Ausschreibungsunterlagen zum Jahresende zu
versenden. Im Hinblick auf die neu eingetretene Situation ist daher zu
entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Derzeit besteht aufgrund einer
Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken und einer zugesagten nochmaligen
Überprüfung die Hoffnung, dass sich durch eine geänderte Berechnung des
maßgeblichen Schwellenwertes unter Umständen doch noch eine Fördermöglichkeit
ergibt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund des möglichen Wegfalls der eingeplanten Zuwendung werden die vorgesehenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 aufgeteilt. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, eine sinnvolle Aufteilung der Gesamtmaßnahme in vollziehbare Bauabschnitte vorzunehmen.