Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Für die im nächsten Jahr geplante Maßnahme „Teilumbau Dachgeschoss und energetische Sanierung Kindertagesstätte“ wurde von der Verwaltung im August der Zuwendungsantrag eingereicht. Ausgehend von geschätzten Kosten von rd. 429.000 € wurde dabei auf der Grundlage der Vorbesprechungen bei der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung von rd. 193.000 € beantragt.

Mit Schreiben vom 20.11.2012 teilt die Regierung von Mittelfranken nunmehr mit, dass nach den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien eine Generalsanierung nur dann vorliegt, wenn die Sanierungskosten mindestens 25 v.H. der vergleichbaren Neubaukosten erreichen. Bei angenommenen Neubaukosten in Höhe von rd. 3.481.000 € (974 m² x 3.574 €) ergibt sich demnach ein zu berücksichtigender Schwellenwert von 870.269 €. Nachdem die geplanten Sanierungskosten diesen Schwellenwert nicht erreichen ist eine Förderung dieser Maßnahme nicht möglich.

Nachdem der Bestand vom Planer aufgenommen und die Ausführungsplanung erstellt wurde, war vorgesehen die Ausschreibungsunterlagen zum Jahresende zu versenden. Im Hinblick auf die neu eingetretene Situation ist daher zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Derzeit besteht aufgrund einer Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken und einer zugesagten nochmaligen Überprüfung die Hoffnung, dass sich durch eine geänderte Berechnung des maßgeblichen Schwellenwertes unter Umständen doch noch eine Fördermöglichkeit ergibt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Aufgrund des möglichen Wegfalls der eingeplanten Zuwendung werden die vorgesehenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 aufgeteilt. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, eine sinnvolle Aufteilung der Gesamtmaßnahme in vollziehbare Bauabschnitte vorzunehmen.