Sachverhalt:
Das vorliegende Baugesuch zur Nutzungsänderung wurde bereits dem
Bauausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2012 zur Entscheidung vorgelegt.
Nachdem in dieser Sitzung die Meinung vertreten wurde, dass noch verschiedene
unklare Punkte geklärt werden müssen, wurde dort eine Entscheidung zurückgestellt.
Nach nochmaliger Prüfung des Baugesuches in Abstimmung mit der
Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt ist hierzu aus Sicht der Verwaltung
folgendes festzustellen:
·
Nachdem
die gewerbliche Liegenschaft L 2 im fraglichen Anwesen bislang anderweitig
genutzt wurde, fordert das Landratsamt für die jetzt vorgesehene Nutzung
(Online-Handel mit KfZ und nicht genehmigungspflichtigen Waren) einen
entsprechenden Bauantrag über die Nutzungsänderung.
·
beim
fraglichen Gebiet handelt es sich um ein Mischgebiet (MI) im Sinne der
Baunutzungsverordnung. In diesem Gebietstyp sind neben dem Wohnen auch
Gewerbebetriebe zulässig die das Wohnen nicht wesentlich stören. Beispielhaft
sind dabei in der Baunutzungsverordnung Geschäfts- u. Bürogebäude, Schank- u.
Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe, Gartenbaubetreibe und
Tankstellen aufgeführt. Nach Auffassung der Verwaltung, die auch vom
Landratsamt geteilt wird, entspricht die vorgesehene Nutzung diesen Vorgaben,
weshalb aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die vorgesehene
Nutzungsänderung bestehen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob, wie
vorgesehen, wegen des Online-Handels keine regelmäßige Ausstellung von KfZ
erfolgen soll oder nicht.
·
Wie bei
jedem Baugesuch ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die erforderlichen
Stellplätze, die lt. Stellplatzverordnung zu fordern sind, vorhanden sind. Auch
dieser Nachweis wird von den Baubewerbern geführt, da sich 4 Stellplätze in
deren Besitz bzw. Verfügungsbereich befinden und damit auch entsprechend genutzt
werden können.
Nachdem die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren eine Stellungnahme nur
zu bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten abgeben kann, bestehen gegen die
Zustimmung zum vorliegenden Baugesuch keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem vorliegenden Baugesuch wird unter Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 (Situierung der Stellplätze außerhalb der Baugrenzen) zugestimmt.
Abstimmungsvermerke:
Ohne Beteiligung GR Thomas Koch (persönliche Beteiligung) und GR
Bauerreis (vorübergehende Abwesenheit).