Nachtrag: 03.12.2012

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Sachverhalt:

Das vorliegende Baugesuch zur Nutzungsänderung wurde bereits dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2012 zur Entscheidung vorgelegt. Nachdem in dieser Sitzung die Meinung vertreten wurde, dass noch verschiedene unklare Punkte geklärt werden müssen, wurde dort eine Entscheidung zurückgestellt. Nach nochmaliger Prüfung des Baugesuches in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt ist hierzu aus Sicht der Verwaltung folgendes festzustellen:

·         Nachdem die gewerbliche Liegenschaft L 2 im fraglichen Anwesen bislang anderweitig genutzt wurde, fordert das Landratsamt für die jetzt vorgesehene Nutzung (Online-Handel mit KfZ und nicht genehmigungspflichtigen Waren) einen entsprechenden Bauantrag über die Nutzungsänderung.

·         beim fraglichen Gebiet handelt es sich um ein Mischgebiet (MI) im Sinne der Baunutzungsverordnung. In diesem Gebietstyp sind neben dem Wohnen auch Gewerbebetriebe zulässig die das Wohnen nicht wesentlich stören. Beispielhaft sind dabei in der Baunutzungsverordnung Geschäfts- u. Bürogebäude, Schank- u. Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe, Gartenbaubetreibe und Tankstellen aufgeführt. Nach Auffassung der Verwaltung, die auch vom Landratsamt geteilt wird, entspricht die vorgesehene Nutzung diesen Vorgaben, weshalb aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die vorgesehene Nutzungsänderung bestehen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob, wie vorgesehen, wegen des Online-Handels keine regelmäßige Ausstellung von KfZ erfolgen soll oder nicht.

·         Wie bei jedem Baugesuch ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die erforderlichen Stellplätze, die lt. Stellplatzverordnung zu fordern sind, vorhanden sind. Auch dieser Nachweis wird von den Baubewerbern geführt, da sich 4 Stellplätze in deren Besitz bzw. Verfügungsbereich befinden und damit auch entsprechend genutzt werden können.

Nachdem die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren eine Stellungnahme nur zu bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten abgeben kann, bestehen gegen die Zustimmung zum vorliegenden Baugesuch keine Einwände.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Dem vorliegenden Baugesuch wird unter Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 (Situierung der Stellplätze außerhalb der Baugrenzen) zugestimmt.


Abstimmungsvermerke:

Ohne Beteiligung GR Thomas Koch (persönliche Beteiligung) und GR Bauerreis (vorübergehende Abwesenheit).