Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Beurkundungstermin für den Erwerb der Grundstücke Fl. Nr. 223, 223/1 und einer Teilfläche aus 223/45, Gmkg. Zeckern (ehemals MS-Wohnbau) wurde bereits im vergangenen Jahr durchgeführt, so dass das Gebiet nun beplant werden kann.

Zwischenzeitlich konnte auch mit dem Staatlichen Bauamt geklärt werden, dass eine Erschließung dieses rd. 0,5 ha großen Areals von der Staatstraße mit möglichen Abbiegestreifen realisiert werden kann. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren wurde ebenfalls auf den Weg gebracht.

Das Ing.-Büro Miller hat deshalb ein Honorarangebot für die entwässerungs- und straßentechnische Objektplanung vorgelegt. Die Verkehrsanlage wird dabei nach § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 mit einem Honorar von brutto 25.500 € bei anrechenbaren Kosten von 175.000 € angeboten. Die Abwasseranlage für dieses Gewerbegebiet wird nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 mit einem Honorar von brutto 9.500 € bei anrechenbaren Kosten von 49.000 € angeboten.

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Planungs- und Ausführungsauftrag an das Ing.-Büro Miller, Nürnberg für ein Gesamthonorar von rd. 35.000 € zu vergeben.

 

Hinsichtlich der Beleuchtungsanlage wird vorgeschlagen, diese Planungsarbeiten in bewährter Weise an die Fa. EcoContec, Hallerndorf auf Honorarbasis zu vergeben.


Beschlussvorschlag:

1.        Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Abwasser- und Verkehrsanlage wird an das Ing.-Büro Miller, Nürnberg zu einem Ing.-Honorar von insgesamt rd. 35.000 € vergeben.

3.        Die Planungsleistungen für die Beleuchtungsanlage wird auf Stundenbasis an das Ing.-Büro EcoContec, Hallerndorf vergeben.