Sitzung: 05.02.2013 Gemeinderat
Herr Gabler fragte an, ob bereits bekannt sei ob im neuen Baugebiet
Zeckern-Mitte auch eine Gasversorgung vorgesehen ist.
Geschäftsleiter Lindner teilte hierzu mit, dass die E.ON im
Beteiligungsverfahren beim Bebauungsplan ihre Absicht zur Verlegung entsprechender
Versorgungsleitungen bekundet hat.
Die Gemeinderäte Bauerreis und Gruhl wiesen unter Bezugnahme auf die
Bekanntmachung der Verwaltung zu den neuen Modalitäten der
Vereinsveröffentlichungen im Amtsblatt darauf hin, dass nur eine einmalige Ankündigung
von Veranstaltungen problematisch ist. Dabei sei zu berücksichtigen, dass
verschiedene Vereinssatzungen die mehrmalige Ankündigung von offiziellen
Versammlungen vorschreiben.
Geschäftsleiter Lindner erwiderte hierauf, dass in der Bekanntmachung
nicht davon die Rede war, dass künftig nur noch eine einmalige Ankündigung von
Veranstaltungen möglich ist. Man habe sich verwaltungsintern vielmehr auf eine
Zielgröße von 2 Ankündigungen festgelegt, wobei natürlich satzungsmäßig
vorgegebene Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Ziel dieser Initiative
der Verwaltung ist vielmehr die teilweise noch häufigere Ankündigung von
Veranstaltungen und die in letzter Zeit ausufernde Berichterstattung über
bereits durchgeführte Veranstaltungen und Ereignisse. Seitens der Verwaltung
wird auf jeden Fall versucht mit Augenmaß hier Schritt für Schritt eine
Reduzierung des derzeitigen Umfanges des Amtsblattes zu erreichen.
Die Gemeinderäte Thomas Koch und Müller kritisierten die
Veröffentlichung der Reihenfolge der Bieter bei Auftragsvergaben der Gemeinde
im Amtsblatt, da dadurch eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser unterlegenen
Bieter entstehen könnte.
Geschäftsleiter Lindner vertrat hierzu die Auffassung, dass diese
praktizierte Verfahrensweise allgemein üblich und zulässig sei, da lediglich
die Angebotssummen der unterlegenen Bewerber nicht veröffentlicht werden
dürfen. Ungeachtet dessen ist es auf Wunsch des Gemeinderates aber möglich bei
der Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über die Sitzungen bei auftragsvergaben
auf eine Reihung der unterlegenen Bewerber zu verzichten bzw. die unterlegenen
Bewerber überhaupt nicht mehr aufzuführen.