Herr Gabler fragte an, ob bereits bekannt sei ob im neuen Baugebiet Zeckern-Mitte auch eine Gasversorgung vorgesehen ist.

Geschäftsleiter Lindner teilte hierzu mit, dass die E.ON im Beteiligungsverfahren beim Bebauungsplan ihre Absicht zur Verlegung entsprechender Versorgungsleitungen bekundet hat.

 

 

Die Gemeinderäte Bauerreis und Gruhl wiesen unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Verwaltung zu den neuen Modalitäten der Vereinsveröffentlichungen im Amtsblatt darauf hin, dass nur eine einmalige Ankündigung von Veranstaltungen problematisch ist. Dabei sei zu berücksichtigen, dass verschiedene Vereinssatzungen die mehrmalige Ankündigung von offiziellen Versammlungen vorschreiben.

Geschäftsleiter Lindner erwiderte hierauf, dass in der Bekanntmachung nicht davon die Rede war, dass künftig nur noch eine einmalige Ankündigung von Veranstaltungen möglich ist. Man habe sich verwaltungsintern vielmehr auf eine Zielgröße von 2 Ankündigungen festgelegt, wobei natürlich satzungsmäßig vorgegebene Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Ziel dieser Initiative der Verwaltung ist vielmehr die teilweise noch häufigere Ankündigung von Veranstaltungen und die in letzter Zeit ausufernde Berichterstattung über bereits durchgeführte Veranstaltungen und Ereignisse. Seitens der Verwaltung wird auf jeden Fall versucht mit Augenmaß hier Schritt für Schritt eine Reduzierung des derzeitigen Umfanges des Amtsblattes zu erreichen.

 

 

Die Gemeinderäte Thomas Koch und Müller kritisierten die Veröffentlichung der Reihenfolge der Bieter bei Auftragsvergaben der Gemeinde im Amtsblatt, da dadurch eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser unterlegenen Bieter entstehen könnte.

Geschäftsleiter Lindner vertrat hierzu die Auffassung, dass diese praktizierte Verfahrensweise allgemein üblich und zulässig sei, da lediglich die Angebotssummen der unterlegenen Bewerber nicht veröffentlicht werden dürfen. Ungeachtet dessen ist es auf Wunsch des Gemeinderates aber möglich bei der Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über die Sitzungen bei auftragsvergaben auf eine Reihung der unterlegenen Bewerber zu verzichten bzw. die unterlegenen Bewerber überhaupt nicht mehr aufzuführen.