Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde bereits in seiner Sitzung am 04.12.2012 darüber
unterrichtet, dass der Zuwendungsantrag der Gemeinde von der Regierung von
Mittelfranken mit der Begründung abgelehnt wurde, dass der vorgeschriebene
Schwellenwert von 25 v.H. der vergleichbaren Neubaukosten (870.269 €) durch die
vorgesehenen Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten von 426.770,15 € nicht
erreicht wird. Daraufhin wurde die Regierung von Mittelfranken von der Gemeinde
darauf hingewiesen, dass der Altbau der Einrichtung bereits im Rahmen des
Konjunkturpakets II energetisch saniert wurde und daher der Vergleich mit einem
vollständigen Neubau ein falsches Bild gibt. Die Regierung von Mittelfranken
hat daraufhin mitgeteilt, dass die Kosten von bereits erfolgten
Generalsanierungen innerhalb von 2 Jahren auf die zuweisungsfähigen Kosten
angerechnet werden können. Es ergeben sich demnach anrechenbare
zuweisungsfähige Kosten von 603.170,15 € die allerdings nach wie vor den
einzuhaltenden Schwellenwert von 870.269 € nicht erreichen. Eine Förderung ist
daher nach wie vor nicht möglich.
Seitens der Verwaltung wurde daher untersucht, wie hoch der Eigenanteil
der Gemeinde wäre, wenn durch die Erhöhung der Baukosten um rd. 268.000 € der
Schwellenwert von 870.269 € erreicht werden würde und hieraus die vorgesehene
Zuwendung von 45 v.H. (391.950 €) gewährt würde. In diesem Fall würde sich der
Eigenanteil der Gemeinde von derzeit 427.000 € um rd. 52.000 € auf rd. 479.000
€ erhöhen. Dies brächte jedoch den Vorteil, dass mit diesen erhöhten Kosten
auch Maßnahmen umgesetzt werden könnten die wünschenswert wären aber bisher mit
Rücksicht auf die Kosten nicht eingeplant wurden und somit ein wesentlicher
Mehrwert entsteht. Angedacht sind dabei die Neugestaltung des Zugangsbereiches,
die Ertüchtigung der Spielanlagen im Außenbereich, der Einbau einer
Fußbodenheizung im Neubau; die Sanierung der Personaltoiletten, die Sanierung
des Sanitärbereiches im Altbau, die Verbesserung der Elektroinstallation, die
Erneuerung der Beleuchtung unter energetischen Gesichtspunkten, die Erneuerung
des Küchenbereiches im Neubau.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Erhöhung der Baukosten um die vorgeschlagenen zuwendungsfähigen Maßnahmen zur Erreichung des erforderlichen Schwellenwertes von rd. 871.000 € wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass danach tatsächlich eine Bezuschussung erfolgt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen neuen Zuwendungsantrag zu stellen um unter Berücksichtigung des bestehenden Termindruckes die Fortführung der Bauarbeiten nicht zu behindern.