Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat wurde bereits in seiner Sitzung am 04.12.2012 darüber unterrichtet, dass der Zuwendungsantrag der Gemeinde von der Regierung von Mittelfranken mit der Begründung abgelehnt wurde, dass der vorgeschriebene Schwellenwert von 25 v.H. der vergleichbaren Neubaukosten (870.269 €) durch die vorgesehenen Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten von 426.770,15 € nicht erreicht wird. Daraufhin wurde die Regierung von Mittelfranken von der Gemeinde darauf hingewiesen, dass der Altbau der Einrichtung bereits im Rahmen des Konjunkturpakets II energetisch saniert wurde und daher der Vergleich mit einem vollständigen Neubau ein falsches Bild gibt. Die Regierung von Mittelfranken hat daraufhin mitgeteilt, dass die Kosten von bereits erfolgten Generalsanierungen innerhalb von 2 Jahren auf die zuweisungsfähigen Kosten angerechnet werden können. Es ergeben sich demnach anrechenbare zuweisungsfähige Kosten von 603.170,15 € die allerdings nach wie vor den einzuhaltenden Schwellenwert von 870.269 € nicht erreichen. Eine Förderung ist daher nach wie vor nicht möglich.

Seitens der Verwaltung wurde daher untersucht, wie hoch der Eigenanteil der Gemeinde wäre, wenn durch die Erhöhung der Baukosten um rd. 268.000 € der Schwellenwert von 870.269 € erreicht werden würde und hieraus die vorgesehene Zuwendung von 45 v.H. (391.950 €) gewährt würde. In diesem Fall würde sich der Eigenanteil der Gemeinde von derzeit 427.000 € um rd. 52.000 € auf rd. 479.000 € erhöhen. Dies brächte jedoch den Vorteil, dass mit diesen erhöhten Kosten auch Maßnahmen umgesetzt werden könnten die wünschenswert wären aber bisher mit Rücksicht auf die Kosten nicht eingeplant wurden und somit ein wesentlicher Mehrwert entsteht. Angedacht sind dabei die Neugestaltung des Zugangsbereiches, die Ertüchtigung der Spielanlagen im Außenbereich, der Einbau einer Fußbodenheizung im Neubau; die Sanierung der Personaltoiletten, die Sanierung des Sanitärbereiches im Altbau, die Verbesserung der Elektroinstallation, die Erneuerung der Beleuchtung unter energetischen Gesichtspunkten, die Erneuerung des Küchenbereiches im Neubau.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Erhöhung der Baukosten um die vorgeschlagenen zuwendungsfähigen Maßnahmen zur Erreichung des erforderlichen Schwellenwertes von rd. 871.000 € wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass danach tatsächlich eine Bezuschussung erfolgt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen neuen Zuwendungsantrag zu stellen um unter Berücksichtigung des bestehenden Termindruckes die Fortführung der Bauarbeiten nicht zu behindern.