Sitzung: 06.02.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Kellerstraße 26.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 5 abweicht:
·
Kniestock:
Überschreitung von max. 0,50 m um 0,50 m auf 1,00 m.
·
Einpassung
in das Gelände: Oberkante EG Fußboden überschritten von max. 0,50 m über
natürlicher Geländeoberkante bergseitig um ca. 0,20 m bis 0,27 m auf 0,70 m bis
0,77 m.
·
Doppelgarage:
Flachdach anstatt Satteldach.
·
Unterschreitung des
Stauraums von mind. 6,00 m um 1,00 m auf 5,00 m.
·
GRZ.
Überschreitung von max. 0,30 um 0,03 auf 0,33.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.