Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Kellerstraße 26.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 5 abweicht:

 

·         Kniestock: Überschreitung von max. 0,50 m um 0,50 m auf 1,00 m.

·         Einpassung in das Gelände: Oberkante EG Fußboden überschritten von max. 0,50 m über natürlicher Geländeoberkante bergseitig um ca. 0,20 m bis 0,27 m auf 0,70 m bis 0,77 m.

·         Doppelgarage: Flachdach anstatt Satteldach.

·                                  Unterschreitung des Stauraums von mind. 6,00 m um 1,00 m auf 5,00 m.

·         GRZ. Überschreitung von max. 0,30 um 0,03 auf 0,33.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.