Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit seniorengerechten Wohnungen (15 Wohnungen -  davon 6 im EG, 6 im 1. OG und 3 im 2. OG), „Zobelstein-Karree, Hemhofen“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 219/2, 219/118, 219/199, Tfl. 222 und 222/3, alle Gemarkung Zeckern. Es handelt sich um je einen 3-geschossigen Baukörper (westliche Grundstückshälfte) und einen 2-geschossigen Baukörper (östliche Grundstückshälfte), beide mit Flachdach. An der nördlichen Grundstücksgrenze sind 12 Carports und 1 Gerätehaus, im westlichen Bereich 3 Stellplätze und im Süden 2 Besucherparkplätze vorgesehen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zobelstein-Nord“, der sich derzeit im Änderungsverfahren befindet.

Die Prüfung des Bauantrages mit den künftigen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes hat ergeben, dass er in folgenden Punkten abweicht:

 

·       Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,40 um 0,31 auf 0,71 (mit Nebenanlagen und Zufahrten) – siehe jedoch § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO – Prüfung im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt. Anzumerken ist jedoch, dass die Grundfläche der beiden Hauptgebäude einer GRZ von 0,31 entspricht.

·       Situierung der beiden Besucherparkplätze außerhalb der Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.


Abstimmungsvermerke:

Ohne Beteiligung GR Neumann und Gruhl wegen persönlicher Beteiligung