Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Gastraumes (Kellerhäuschen) mit ca. 65 qm und 35 Sitzplätzen (nur bei schlechten Wetter) auf dem Grundstück Fl.Nr. 168, Gemarkung Zeckern (bestehender Bierkeller) und legt gleichzeitig die Platzierung der vorhandenen Biertischgarnituren (für ca. 200 Personen- 35 Sitzplätze Kellerhäuschen sind mit enthalten) fest.

Das genannte Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (1. Änderung 2002) als Sondergebiet Bierkeller festgesetzt. Die erforderliche Ver- und Entsorgung ist bereits vorhanden.

An den bestehenden Öffnungszeiten ändert sich nichts.

Eine schalltechnische Untersuchung mit Lärmprognoseberechnung liegt dem Bauantrag bei.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt.

Der Bauantrag ist dem Landratsamt zur Prüfung bzw. Genehmigung vorzulegen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.