Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Geräteraumes (17,80 qm) an der bestehenden Garage sowie eines Nebengebäudes (45,50 qm) an der nördlichen Grundstücksgrenze.

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

·         Situierung der beiden beantragten Gebäude vollkommen außerhalb der Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.