Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Köhlerstraße 7.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

·         Anstatt I + D = 1 Vollgeschoss nunmehr I+D = 2 Vollgeschosse.

·         Überschreitung der zulässigen Wandhöhe des Hauptgebäudes von max. 3,75 m um 1,25 m auf 5 m. Anmerkung: Die zulässige Firsthöhe von max. 9,50 m wird mit 7,20 m eingehalten.

·         Kniestock: Überschreitung von max. 0,50 m um 1,10 m auf 1,60 m.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauanatrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.