Sitzung: 26.02.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Köhlerstraße 7.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:
·
Anstatt
I + D = 1 Vollgeschoss nunmehr I+D = 2 Vollgeschosse.
·
Überschreitung
der zulässigen Wandhöhe des Hauptgebäudes von max. 3,75 m um 1,25 m auf 5 m.
Anmerkung: Die zulässige Firsthöhe von max. 9,50 m wird mit 7,20 m eingehalten.
·
Kniestock:
Überschreitung von max. 0,50 m um 1,10 m auf 1,60 m.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauanatrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.