Nachtrag: 20.02.2013
Sitzung: 26.02.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt das Dachgeschoss seiner bestehenden
genehmigten Doppelgarage (Nordwestseite) mit einer Fläche von ca. 23,50 qm
auszubauen und eine Dachgaube aufzubauen.
D.h., dass das Dachgeschoss der Garage in der Form ausgebaut wird, dass
eine Mauer mit einem Abstand von 3,00 m zur Grenzwand eingezogen wird. Die
Dachgaube wird auf der Nordseite der Doppelgarage mit einer Länge von 2,65 m
aufgebaut.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 7 übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das
Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.