Nachtrag: 20.02.2013

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt das Dachgeschoss seiner bestehenden genehmigten Doppelgarage (Nordwestseite) mit einer Fläche von ca. 23,50 qm auszubauen und eine Dachgaube aufzubauen.

D.h., dass das Dachgeschoss der Garage in der Form ausgebaut wird, dass eine Mauer mit einem Abstand von 3,00 m zur Grenzwand eingezogen wird. Die Dachgaube wird auf der Nordseite der Doppelgarage mit einer Länge von 2,65 m aufgebaut.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.