Nachtrag: 20.02.2013

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Garage zwischen der bestehenden genehmigten Garage und der nördlichen Hausfront mit ca. 24 qm anzubauen.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 abweicht:

 

·         Überschreitung der Baugrenzen um ca. 20 qm nach Südosten.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.


Abstimmungsvermerke:

Ohne Beteiligung GR Thomas Koch wegen persönlicher Beteiligung