Nachtrag: 20.02.2013
Sitzung: 26.02.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf der westlichen Hälfte des
Grundstücks Fl.Nr. 202, Gemarkung Zeckern (Zeckerner Hauptstraße) auf einer
Fläche von ca. 491 qm bis ca. 500 qm ein
Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten, 3 Carports und 2 Stellplätzen zu
errichten.
Zur zulässigen max. Geschossflächenzahl von 0,7, die für dieses Gebiet
im Bebauungsplan Z 1 festgesetzt ist, ist anzumerken, dass diese aufgrund
bauordnungsrechtlicher Vorschriften (Abstandsfläche) und im Zuge der
Gleichbehandlung (keine Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der
zulässigen max. Geschossfläche in diesem Bereich) einzuhalten ist.
In dieser Bauvoranfrage ist u.a. eine GFZ von 0,56 beantragt.
Die Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass sie in folgenden
Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:
·
Überschreitung
der max. Wandhöhe von max. 6,50 m um 0,63 m auf 7,13 m.
·
Überschreitung
des Kniestocks von max. 0,50 m um 0,50 m auf 1,00 m.
·
Beschlussvorschlag:
Zu dieser Bauvoranfrage wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen, unter Einhaltung der genannten Maßgabe (GFZ 0,7), erteilt.
Abstimmungsvermerke:
Ohne Beteiligung GR Müller wegen persönlicher Beteiligung