Nachtrag: 20.02.2013

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf der westlichen Hälfte des Grundstücks Fl.Nr. 202, Gemarkung Zeckern (Zeckerner Hauptstraße) auf einer Fläche von ca. 491 qm  bis ca. 500 qm ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten, 3 Carports und 2 Stellplätzen zu errichten.

Zur zulässigen max. Geschossflächenzahl von 0,7, die für dieses Gebiet im Bebauungsplan Z 1 festgesetzt ist, ist anzumerken, dass diese aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorschriften (Abstandsfläche) und im Zuge der Gleichbehandlung (keine Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen max. Geschossfläche in diesem Bereich) einzuhalten ist.

In dieser Bauvoranfrage ist u.a. eine GFZ von 0,56 beantragt.

Die Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass sie in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

·         Überschreitung der max. Wandhöhe von max. 6,50 m um 0,63 m auf 7,13 m.

·         Überschreitung des Kniestocks von max. 0,50 m um 0,50 m auf 1,00 m.

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Beschlussvorschlag:

Zu dieser Bauvoranfrage wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen, unter Einhaltung der genannten Maßgabe (GFZ 0,7), erteilt.


Abstimmungsvermerke:

Ohne Beteiligung GR Müller wegen persönlicher Beteiligung