Sachverhalt:
Die Deutsche Telekom AG weist mit Schreiben vom 12.03.2013 darauf hin,
dass aufgrund es erheblichen Rückganges der Nutzung der öffentlichen
Telekommunikationsstellen der Abbau der Telefonzelle im Bereich Schulgasse
Schlossplatz beabsichtigt ist und bittet gleichzeitig um Zustimmung der
Gemeinde.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände weist zu dieser
Problematik darauf hin, dass es aufgrund einer Übereinkunft mit der
Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom gestattet ist, Kommunen in deren Gebiet
extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatz von weniger
als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die
Bundesvereinigung teilt weiter mit, dass es sich bei der Entscheidung zur
Zustimmung um eine Ermessensentscheidung handelt die ohne Angabe von Gründen
verweigert werden kann, falls man zu dem Ergebnis kommt, dass der Standort zur
Basisversorgung erhalten werden soll. Bei dieser Entscheidung ist auch zu
berücksichtigen, dass im Falle eines Irrtums über die Entbehrlichkeit des
Standortes keine Verpflichtung zum Wiederaufbau durch die Deutsche Telekom
besteht. Aus diesem Grunde empfiehlt die Bundesvereinigung bei bestehenden
Zweifeln über die Notwendigkeit des Standortes dem Abbau vorsorglich nicht
zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem beantragten Abbau der öffentlichen Telefonzelle im Bereich Schulgasse/Schlossplatz wird nicht zugestimmt, da Nachweise über einen extrem niedrigen Umsatz nicht vorgelegt wurden und grundsätzliche Zweifel an der Entbehrlichkeit der Telefonzelle bestehen.