Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Deutsche Telekom AG weist mit Schreiben vom 12.03.2013 darauf hin, dass aufgrund es erheblichen Rückganges der Nutzung der öffentlichen Telekommunikationsstellen der Abbau der Telefonzelle im Bereich Schulgasse Schlossplatz beabsichtigt ist und bittet gleichzeitig um Zustimmung der Gemeinde.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände weist zu dieser Problematik darauf hin, dass es aufgrund einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom gestattet ist, Kommunen in deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatz von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die Bundesvereinigung teilt weiter mit, dass es sich bei der Entscheidung zur Zustimmung um eine Ermessensentscheidung handelt die ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann, falls man zu dem Ergebnis kommt, dass der Standort zur Basisversorgung erhalten werden soll. Bei dieser Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass im Falle eines Irrtums über die Entbehrlichkeit des Standortes keine Verpflichtung zum Wiederaufbau durch die Deutsche Telekom besteht. Aus diesem Grunde empfiehlt die Bundesvereinigung bei bestehenden Zweifeln über die Notwendigkeit des Standortes dem Abbau vorsorglich nicht zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Dem beantragten Abbau der öffentlichen Telefonzelle im Bereich Schulgasse/Schlossplatz wird nicht zugestimmt, da Nachweise über einen extrem niedrigen Umsatz nicht vorgelegt wurden und grundsätzliche Zweifel an der Entbehrlichkeit der Telefonzelle bestehen.