Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Sachverhalt:

Wie dem Gemeinderat bereits bekannt ist, hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Verfahren wegen der Erhebung von Vorausleistungen auf den 2. Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung mit Beschluss vom 15.10.2012 festgestellt, dass die vorhandene Verbesserungsbeitragssatzung nichtig ist, da der dort enthaltene Maßnahmenbeschrieb nicht den strengen Anforderungen entspricht und somit der Bürger nicht mit der erforderlichen Klarheit erkennen konnte welche Belastungen letztendlich auf ihn zukommen werden.

Aufgrund dieses Beschlusses und der Tatsache, dass sich zwischenzeitlich aufgrund neuerer technischer Erkenntnisse der Umfang der beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen wesentlich verändert hat, muss die Satzung nochmals neu erlassen werden. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus dem Beschluss des VG Ansbach entsprechend berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der neuen vorläufigen Beitragskalkulation wird zugestimmt.

3.      Der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Beitragssatzung zur Erhebung eines 2 Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen wird zugestimmt.

4.      Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.