Sachverhalt:
Wie dem Gemeinderat bereits bekannt ist, hat das Verwaltungsgericht
Ansbach in einem Verfahren wegen der Erhebung von Vorausleistungen auf den 2.
Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung mit Beschluss vom
15.10.2012 festgestellt, dass die vorhandene Verbesserungsbeitragssatzung
nichtig ist, da der dort enthaltene Maßnahmenbeschrieb nicht den strengen
Anforderungen entspricht und somit der Bürger nicht mit der erforderlichen
Klarheit erkennen konnte welche Belastungen letztendlich auf ihn zukommen
werden.
Aufgrund dieses Beschlusses und der Tatsache, dass sich
zwischenzeitlich aufgrund neuerer technischer Erkenntnisse der Umfang der
beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen wesentlich verändert hat, muss die
Satzung nochmals neu erlassen werden. Hierbei wurden die Erkenntnisse aus dem
Beschluss des VG Ansbach entsprechend berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der neuen vorläufigen Beitragskalkulation wird zugestimmt.
3. Der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Beitragssatzung zur Erhebung eines 2 Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen wird zugestimmt.
4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.