Sachverhalt:
Die Planungs- als auch Ausführungsarbeiten für die Erschließung des
Baugebietes “Zeckern-Ost“ (ehemals MS-Wohnbau) sind im Bereich der St 2259
soweit abgeschlossen, dass einer inneren Erschließung des ca. 5.700 m2
großen Areals im kommenden Jahr nichts entgegensteht. Hierbei sind noch der
Schmutzwasserkanal und der komplette Straßenbau ab dem bestehenden Geh- und
Radweg durchzuführen.
Alle erschließungstechnischen Versorgungsleitungen einschl. der
vorgesehenen Abbiegespur in diesem Baugebiet wurden bereits bis zum bestehenden
Geh- und Radweg ausgeführt. Hierbei konnte im Rahmen einer Auftragserweiterung
mit der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz die gleichen Einheitspreise
aus der Ausschreibung Z6 “Zeckern-Mitte“ vereinbart werden.
Nachdem schon heute abzusehen ist, dass die Bauarbeiten für die Erschließung
des Baugebietes Z6 sich ins Jahr 2014 hineinziehen werden, wurde bei der
Bietergemeinschaft Feickert & Schulz angefragt, ob eine weitere
Auftragserweiterung für die Erschließung des Baugebietes “Zeckern-Ost“ unter
Beibehaltung der Angebotspreise aus dem Leistungsverzeichnis Z6 “Zeckern-Mitte“
möglich ist. Diese Preisbindung wurde schriftlich durch die Bietergemeinschaft bereits
zugesichert.
In der Kostenberechnung des IB Miller vom 05.07.2013 für die innere
Erschließung des Baugebietes “Zeckern-Ost“ wurden Investitionskosten in Höhe
von brutto rd. 229.000 € einschl. Verkehrs-, Abwasseranlage, Beleuchtung und
Baunebenkosten ermittelt.
Nach der Kostenfortschreibung des IB Miller vom 07.10.2013 auf
Grundlage der LV-Preise der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz ist mit
gerundeten Gesamtkosten von brutto 217.000 € zu rechnen.
Auf Grund der derzeitigen konjunkturellen Lage und in Anbetracht
dessen, dass seit der Submission im Februar 2013 zahlreiche
Materialpreiserhöhungen durch Zulieferer vorgenommen wurden, erscheint das
Angebot der Bietergemeinschaft aus Sicht der Verwaltung als wirtschaftlich. Die
o. g. Arbeiten sollten daher an die Bietergemeinschaft ohne weitere
Ausschreibung vergeben werden. Zusätzlich könnten dadurch Planungskosten aus
den Lph. 6 und 7 für Ausschreibungsarbeiten in Höhe von rd. 5.000 € eingespart
werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Mit den Erschließungsarbeiten des Baugebietes “Zeckern-Ost“ wird die Bietergemeinschaft Feickert & Schulz, Buttenheim auf der Grundlage der Angebotsbedingungen vom 18.02.2103 für das Baugebiet „Zeckern-Mitte“ beauftragt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Bauvertrag zu erweitern.
4. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 einzuplanen.
5. Die formelle Auftragserteilung darf erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die beiden beschlossenen Grundstücksverkäufe notariell verbrieft sind.