Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Planungs- als auch Ausführungsarbeiten für die Erschließung des Baugebietes “Zeckern-Ost“ (ehemals MS-Wohnbau) sind im Bereich der St 2259 soweit abgeschlossen, dass einer inneren Erschließung des ca. 5.700 m2 großen Areals im kommenden Jahr nichts entgegensteht. Hierbei sind noch der Schmutzwasserkanal und der komplette Straßenbau ab dem bestehenden Geh- und Radweg durchzuführen.

Alle erschließungstechnischen Versorgungsleitungen einschl. der vorgesehenen Abbiegespur in diesem Baugebiet wurden bereits bis zum bestehenden Geh- und Radweg ausgeführt. Hierbei konnte im Rahmen einer Auftragserweiterung mit der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz die gleichen Einheitspreise aus der Ausschreibung Z6 “Zeckern-Mitte“ vereinbart werden.

Nachdem schon heute abzusehen ist, dass die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes Z6 sich ins Jahr 2014 hineinziehen werden, wurde bei der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz angefragt, ob eine weitere Auftragserweiterung für die Erschließung des Baugebietes “Zeckern-Ost“ unter Beibehaltung der Angebotspreise aus dem Leistungsverzeichnis Z6 “Zeckern-Mitte“ möglich ist. Diese Preisbindung wurde schriftlich durch die Bietergemeinschaft bereits zugesichert.

In der Kostenberechnung des IB Miller vom 05.07.2013 für die innere Erschließung des Baugebietes “Zeckern-Ost“ wurden Investitionskosten in Höhe von brutto rd. 229.000 € einschl. Verkehrs-, Abwasseranlage, Beleuchtung und Baunebenkosten ermittelt.

Nach der Kostenfortschreibung des IB Miller vom 07.10.2013 auf Grundlage der LV-Preise der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz ist mit gerundeten Gesamtkosten von brutto 217.000 € zu rechnen.

Auf Grund der derzeitigen konjunkturellen Lage und in Anbetracht dessen, dass seit der Submission im Februar 2013 zahlreiche Materialpreiserhöhungen durch Zulieferer vorgenommen wurden, erscheint das Angebot der Bietergemeinschaft aus Sicht der Verwaltung als wirtschaftlich. Die o. g. Arbeiten sollten daher an die Bietergemeinschaft ohne weitere Ausschreibung vergeben werden. Zusätzlich könnten dadurch Planungskosten aus den Lph. 6 und 7 für Ausschreibungsarbeiten in Höhe von rd. 5.000 € eingespart werden.


Beschlussvorschlag:

1.        Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Mit den Erschließungsarbeiten des Baugebietes “Zeckern-Ost“ wird die Bietergemeinschaft Feickert & Schulz, Buttenheim auf der Grundlage der Angebotsbedingungen vom 18.02.2103 für das Baugebiet „Zeckern-Mitte“ beauftragt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Bauvertrag zu erweitern.

4.        Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 einzuplanen.

5.        Die formelle Auftragserteilung darf erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die beiden beschlossenen Grundstücksverkäufe notariell verbrieft sind.