Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Z6 “Zeckern-Mitte“ wurde
der Gehweg entlang des Nahversorgungszentrums (St 2259) plangemäß lediglich bis
zur Pumpstation an der ehemaligen Bahnlinie ausgeführt. Der Lückenschluss auf
einer Länge von rd. 75 m zur Querungshilfe am Jugendzentrum steht im kommenden
Jahr an.
Nachdem die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes Z6 sich
ins Jahr 2014 hineinziehen werden, wurde auch hier bei der Bietergemeinschaft
Feickert & Schulz angefragt, ob eine weitere Auftragserweiterung für den
Lückenschluss dieses Gehweges möglich ist. Auch diese Preisbindung wurde
zwischenzeitlich schriftlich durch die Bietergemeinschaft eingeräumt. In der
Kostenberechnung des IB Miller vom 05.07.2013 wurden Investitionskosten für
diesen Lückenschluss in Höhe von brutto rd. 23.000 € ermittelt.
Nach der Kostenfortschreibung des IB Miller vom 07.10.2013 auf
Grundlage der LV-Preise der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz ist mit
gerundeten Gesamtkosten von brutto 19.500 € zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Auftragserweiterung an die
Bietergemeinschaft Feickert & Schulz auf Grundlage der bestehenden
Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis vom Februar 2013 vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für den Ausbau des Gehweges (Lückenschluss) entlang des Baugebietes Z6 “Zeckern-Mitte“ wird die Bietergemeinschaft Feickert & Schulz, Buttenheim der Auftrag auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen vom 18.02.2013 für das Baugebiet „Zeckern-Mitte“ erteilt..
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Bauvertrag zu erweitern.
4. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 einzuplanen.