Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Z6 “Zeckern-Mitte“ wurde der Gehweg entlang des Nahversorgungszentrums (St 2259) plangemäß lediglich bis zur Pumpstation an der ehemaligen Bahnlinie ausgeführt. Der Lückenschluss auf einer Länge von rd. 75 m zur Querungshilfe am Jugendzentrum steht im kommenden Jahr an.

Nachdem die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes Z6 sich ins Jahr 2014 hineinziehen werden, wurde auch hier bei der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz angefragt, ob eine weitere Auftragserweiterung für den Lückenschluss dieses Gehweges möglich ist. Auch diese Preisbindung wurde zwischenzeitlich schriftlich durch die Bietergemeinschaft eingeräumt. In der Kostenberechnung des IB Miller vom 05.07.2013 wurden Investitionskosten für diesen Lückenschluss in Höhe von brutto rd. 23.000 € ermittelt.

Nach der Kostenfortschreibung des IB Miller vom 07.10.2013 auf Grundlage der LV-Preise der Bietergemeinschaft Feickert & Schulz ist mit gerundeten Gesamtkosten von brutto 19.500 € zu rechnen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Auftragserweiterung an die Bietergemeinschaft Feickert & Schulz auf Grundlage der bestehenden Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis vom Februar 2013 vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

1.        Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Für den Ausbau des Gehweges (Lückenschluss) entlang des Baugebietes Z6 “Zeckern-Mitte“ wird die Bietergemeinschaft Feickert & Schulz, Buttenheim der Auftrag auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen vom 18.02.2013 für das Baugebiet „Zeckern-Mitte“ erteilt..

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Bauvertrag zu erweitern.

4.        Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2014 einzuplanen.