Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Klemens-Mölkner-Straße 32 (Bauparzelle 16).

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Z 6 – Zeckern-Mitte“ übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.

Eine Aufnahme der Bauarbeiten vor Freigabe des Bauareals durch die Gemeinde ist nicht zulässig.

Ebenso ist eine Aufnahme der Nutzung vor Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen nicht zulässig.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.