Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Eichendorffstraße 15 c.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Z 6 – Zeckern-Mitte“ abweicht:

 

·         Satteldach mit 38 ° anstatt 42° - 55 °.

 

Eine Aufnahme der Bauarbeiten vor Freigabe des Bauareals durch die Gemeinde ist nicht zulässig.

Ebenso ist eine Aufnahme der Nutzung vor Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen nicht zulässig.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.