Sitzung: 26.11.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Doppelhaushälfte
mit Garage auf dem Grundstück Eichendorffstraße 15 c.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Z 6 – Zeckern-Mitte“ abweicht:
·
Satteldach
mit 38 ° anstatt 42° - 55 °.
Eine Aufnahme der Bauarbeiten vor Freigabe des Bauareals durch die
Gemeinde ist nicht zulässig.
Ebenso ist eine Aufnahme der Nutzung vor Fertigstellung der
Erschließungsmaßnahmen nicht zulässig.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.