Sitzung: 26.11.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Kfz-Stellplatzes
mit ca. 15 qm und ca. 1,3 m Abstand zur nordöstlichen Grundstücksgrenze.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wolfenäcker BA III“ abweicht:
·
Situierung
außerhalb der Baugrenzen (innerhalb des Vorgartenbereiches, der zur Straße hin
nicht eingezäunt werden darf)
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen
erteilt.