Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Kfz-Stellplatzes mit ca. 15 qm und ca. 1,3 m Abstand zur nordöstlichen Grundstücksgrenze.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wolfenäcker BA III“ abweicht:

 

·       Situierung außerhalb der Baugrenzen (innerhalb des Vorgartenbereiches, der zur Straße hin nicht eingezäunt werden darf)


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.