Sitzung: 26.11.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen auf der südlichen Teilfläche des
Grundstücks Blumengasse 8 ein Wohnhaus und auf der Südwestgrenze eine
Doppelgarage zu errichten.
Aufgrund der Abstandsflächenproblematik (Vorhandene und geplante
Doppelgarage überschreiten die max. Grenzbebauung von 15 m – bezogen auf alle 4
Grenzen des Gesamtgrundstücks) ist das Grundstück auf 2 Grundstückshälften
aufzuteilen.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:
·
Minimale
Überschreitung der Baugrenzen durch das Hauptgebäude nach Osten und Süden.
·
Situierung
der Doppelgarage außerhalb der Baugrenzen.
·
Dachform
und Dachneigung des Hauptgebäudes: Pultdach mit 7 °- 10 ° anstatt
Sattel-/Walmdach mit 38 ° - 48 °.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.
Abstimmungsvermerke:
Ohne Beteiligung GR Koch wegen persönlicher Beteiligung