Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Blumengasse 8 ein Wohnhaus und auf der Südwestgrenze eine Doppelgarage zu errichten.

Aufgrund der Abstandsflächenproblematik (Vorhandene und geplante Doppelgarage überschreiten die max. Grenzbebauung von 15 m – bezogen auf alle 4 Grenzen des Gesamtgrundstücks) ist das Grundstück auf 2 Grundstückshälften aufzuteilen.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 abweicht:

 

·       Minimale Überschreitung der Baugrenzen durch das Hauptgebäude nach Osten und Süden.

·       Situierung der Doppelgarage außerhalb der Baugrenzen.

·       Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes: Pultdach mit 7 °- 10 ° anstatt Sattel-/Walmdach mit 38 ° - 48 °.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.


Abstimmungsvermerke:

Ohne Beteiligung GR Koch wegen persönlicher Beteiligung