Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung des vorhandenen Edeka-Marktes in Nahversorgerbaumarkt auf dem Grundstück Peter-Händel-Straße 1.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 abweicht:

 

·         Überschreitung der Baugrenze nach Westen mit der Überdachung der Freiverkaufsfläche auf der Breite des vorhandenen Gebäudes (ca. 32 m) mit ca. 2 m bis 6 m (innerhalb der anbaufreien Zone.

 

Die Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Nürnberg ist dazu einzuholen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.